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Flugordnung

Details

5: Sportordnung Modellflug im LSVD mit Flug- und Platzordnung

 

 

Die Modellflieger treffen sich monatlich einmal auf einem Gruppenabend. Dort wird aktuell besprochen und beschlossen, was an gemeinsamen Aktionen unternommen werden soll.

 

Die individuelle Ausübung des Fernsteuerungfluges unterliegt der hier folgenden, allgemeingültigen

 Flugordnung Modellflug im LSVDelmenhorst

 

1.) Modellflug im LSVD ist nur unter Einhaltung der vorliegenden Flugordnung möglich, sowie unter Beachtung der im Anhang befindlichen ergänzenden Bestimmungen.

 

2.) Modellflug kann nur aufgenommen werden, wenn der Jahresbeitrag bezahlt ist. Gastflieger haben eine Versicherung nachzuweisen. Eine schriftliche Selbsterklärung ist ungültig.

 

3.) Modellflug auf der Großen Höhe ist immer bei der Flugleitung anzumelden, so sie besetzt ist.

 

4.) Der Modellflug darf nur mit einer den gültigen Gesetzen entsprechenden Fernsteuerungsanlage betrieben werden.

 

5.) Der verwendete Kanal ist ausnahmslos durch eine Kennzeichnung am Sender und einer Frequenzmarke (mit Kanalnummer sowie Vor-und Nachname) an der Frequenztafel anzuzeigen.

 

6.) Gastfliegen ist nur in Anwesenheit von mindestens einem Mitglied der Modellfluggruppe möglich.

 

7.) Bei Flugbetrieb von mehr als 3 Modellfliegern muß ein Flugleiter gewählt werden. Er hängt seine Frequenzmarke als erste Marke oben links an der Frequenztafel auf. Anweisungen des jeweiligen Modellflug- oder Segelflugleiters sind uneingeschränkt zu befolgen.

 

8.) Jeder Modellflieger hat seinen Vereinsausweis bei sich zu tragen. Den Kontrollorganen der Bundeswehr ist dieser auf Verlangen vorzuzeigen.

 

9.) Auf dem Segelflugplatz Große Höhe sind Segel und Motorflugmodelle bis 25 KG erlaubt. An der Udetstrasse nur Segel- und E-Flugmodelle jeder Art mit maximal 5 Kg Startgewicht. Keine Modelle mit Verbrennern. Alle Modelle benötigen eine Eignerkennung, für Verbrennungsmotormodelle muß man einen Lärmpaß dabei haben.

 

10.) Das Kasernengelände, Bundeswehrgerätschaften, Flughallen, Parkplatz, Personen und Tiere dürfen nicht an- oder überflogen werden. Eine 50m-Sicherheitszone ist generell einzuhalten.

 

Die oben genannten Vorschriften gelten für alle Personen die Modellflug im LSVDelmenhorst ausüben wollen. Gleichgültig ob Gast oder Mitglied einer anderen Spartengruppe aus dem LSVDelmenhorst. Wird eine dieser Vorschriften nicht anerkannt oder erfüllt, darf kein Modellflug aufgenommen werden.

 

Diese Flugordnung wird durch -Ergänzenden Bestimmungen- mit weiteren Regeln vervollständigt. Diese sollen einen sicheren und umweltverträglichen Modellflugbetrieb im LSVDelmenhorst garantieren.

 

Delmenhorst, Januar 2008

 

1. Vorsitzender / Modellfluggruppensprecher

 

 

 

 

 

Ergänzende Bestimmungen:

 

Vorwort

Die nachfolgenden Regeln sollen einen sicheren und umweltverträglichen Modellflugbetrieb im LSVDelmenhorst sichern. Bitte halten Sie sich an diese Regeln, Ihre Mitmenschen und die Umwelt werden es Ihnen danken. Bedenken Sie auch, daß wir auf dem Bundeswehrgelände nur Gäste sind. Verhalten Sie sich zuvorkommend und rücksichtsvoll, so wie wir es von unseren Gästen auch erwarten würden.

Allgemein

Das Anfahren zu den Fluggeländen sollte nur auf den für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Strassen erfolgen. Beachten Sie die Verkehrsvorschriften. Das Parken und Befahren des Bundeswehrgelände ist nicht erlaubt. Parken Sie nur nach Gegebenheiten der STVO. Bitte nehmen Sie auf Landmaschinen mit Überbreite Rücksicht. Sichern Sie Ihre Modelle und den Treibstoffe beim Transport im PKW. Schließen Sie die Schranke am Segelflugplatz, wenn Sie der letzte Platznutzer waren.

Da beide Fluggelände keinen Schutzzaun für Zuschauer haben, dürfen Zuschauer sich nicht auf dem Modellfluggelände aufhalten. Dies ist auf beiden Fluggeländen aber nicht durchzusetzen. Deswegen sind eventuelle Zuschauer auf die besonderen Gefahren hinzuweisen und haben einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Lande- und Startbereich, sowie an den Modellen mit laufenden Motoren zu halten.

Hundehalter haben ihren Hund an der Leine zu halten.

Hinterlassen Sie keinen Abfall, werfen Sie keine Kippen auf den Boden und erhalten Sie die Natur. Finden Sie Unrat, so nehmen Sie ihn bitte mit. Berühren Sie nie Teile, die nach Munition aussehen, auch wenn sie ungefährlich erscheinen. Merken Sie sich die Fundstelle und benachrichtigen Sie den Flugleiter oder die Kasernenwache. Seien Sie umsichtig und wachsam, damit nicht Fehlverhalten von anderen Personen uns angelastet wird.

Befolgen Sie alle Anweisungen von Kontrollorganen der Bundeswehr, auch wenn Sie meinen, sie entsprechen nicht den Vereinbarungen, die wir mit der Bundeswehr getroffen haben. Seien Sie den Kontrollorganen gegenüber freundlich und verhalten Sie sich korrekt. Bei einer Rüge fragen Sie nach Dienstgrad und Namen. Melden Sie den Vorfall unverzüglich dem Modellfluggruppenleiter oder dem 1.Vorsitzenden.

 

A1 Flugbetrieb:

1.1 Jedes startende Flugmodell muss allen Anforderungen für einen sicheren Modellflug entsprechen. Das Modell sollte nach mehreren Flügen auf lose Schrauben, Defekte an Batterien und Kabeln, Servos, Flächenbefestigungen, Gelenkhebel, Tankleitungen, Luftschrauben und Bespannungen überprüft werden. Auch ein Reichweitentest sollte bei Neumodellen oder nach harten Landungen unbedingt vollzogen werden.

1.2 Den Flugbetrieb auf der Großen Höhe darf nur aufnehmen, wer sein Flugmodell sicher starten und landen kann. Andernfalls muss die Schulungsanlage benutzt werden, oder ein anderer Pilot muss unmittelbar zur Seite stehen. Wer alleine auf dem Segelflugplatz fliegen will, muss eine Prüfung über sicheres Starten und Landen ablegen.

Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß es bei alleinigem Modellflugbetrieb zu Landungen oder Starts der Segelflieger kommt, ist ein Beobachter erforderlich. Dieser muss nicht Mitglied der Modellfluggruppe sein.

1.3 An der Udetstr. ist das Fliegen laut Mitbenutzungsvertrag auf freitags ab 13 Uhr bis sonntags, sowie auf die Feiertage begrenzt. Bis auf weiteres ist es uns in Absprache mit dem Bundeswehr aber erlaubt, auch in der Woche dort zu fliegen. Vorraussetzung: Keine Übungen der Bundeswehr auf dem Mitbenutzungs- oder angrenzendem Gelände. Das Überfliegen der Baumreihe an der Udetstr. Richtung Gehöft Stöver ist wegen Beschwerden von diesem nicht erlaubt und führt zu Flugverbot. Auf dem Segelflugplatz kann geflogen werden, wenn kein Segelflugbetrieb stattfindet oder die Flugleitung zugestimmt hat. Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraumes -ab 300m Höhe- ist nach § 16a Abs.1 Nr.2 LuftVO für den Aufstieg von Flugmodellen eine Flugverkehrs-freigabe erforderlich.

1.4 Kommen Tiere oder Personen in den von den Modellen genutzten Raum, so ist der Modellflug einzustellen, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Unbefugte das Gelände betreten.

 

A2 Frequenzen und Kanäle:

2.1 Die aufzuhängenden Frequenzmarke (orange bei 35 MHZ, grün bei 40 MHZ ) sollte eine Mindestgröße von 4 x 6 cm haben. Sie hat Kanalnummer sowie Vor- und Nachname zu enthalten. Es wird empfohlen das 35 MHZ Band zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen darf nicht auf 27 MHZ geflogen werden. Es ist grundsätzlich der vom Verein zugewiesene Kanal zu nutzen. Bei Doppelbelegung erfolgt Absprache der Piloten. Der Nichtflieger hat die Antenne einzuschieben.

 

A3 Verbrennermotoren:

3.1 Es dürfen nur Modellmotoren zum Einsatz kommen, die weniger als 82 dB(A) erzeugen. Messung in 25 Meter Abstand, 1 Meter über dem Boden. Schallaustritt. Gemessen mit Vereinsmessgerät. Bei E-Flug an der Udetstr. entscheidet der Flugleiter nach Gehör ob zu laut oder nicht. Seine Entscheidung ist bindend. Beim Tanken ist auszuschließen, daß Treibstoff in das Erdreich gelangen kann. Entsprechen Unterlagen oder Tankeinrichtungen sind zu verwenden.

 

 

A4 Start und Landung

4.1 Start und Landung sind rechtzeitig und für alle Modellflieger hörbar anzukündigen. Das landende Modell hat immer Vorrang vor dem startenden. An der Udetstr. erfolgt Start und Landung ausnahmslos am Rand vom Landekreis, auf dem Segelflugplatz im Bereich des kleines Wäldchen. Dazu ist hier ein heller Sonnenschirm aufzustellen Dieses dient den Segelfliegern als Hinweis für möglichen Modellflugbetrieb. Seilflugbetrieb hinter Halle 3, siehe A6.

4.2 Für alle Plätze gilt: Landekreis und Bahnen dürfen nur zur kurzzeitigen Rückholung des Modells betreten werden. Dies hat unverzüglich und zügig zu erfolgen. Die steuernden Piloten sollen dicht beieinander stehen.

4.3 Auf dem Segelflugplatz ist zu den abgestellten PKW´s und den im Vorbereitungsraum befindlichen Modellen ein 50m Sicherheitsabstand bei Start und Landung zu halten. Es darf nicht auf die PKW´s oder der in Vorbereitung befindlichen Modellflieger zu gelandet werden.

4.4 Bei einem Zusammenstoß in der Luft trägt jeder seinen Schaden selber.

4.5 Bei einer ungewollten Aussenlandung oder Bruch, muss das Modell auf dem kürzesten Weg eingeholt werden. Eventuelle Trümmerteile sind restlos mitzunehmen. Auf Tiere sowie Natur und Pflanzenwelt nehmen wir alle erforderliche Rücksicht.

 

A5 Modellflug und Segelflugbetrieb gleichzeitig:

5.1 Grundsätzlich bestimmt der Flugleiter Segelflug ob gleichzeitig zum Segelflug Modellflug möglich ist. Seine Entscheidung ist verbindlich. Ist die Flugleitung nicht besetzt und kommt es während des Modellflugs zu Start oder Landungen der Segelflieger, sollten sich die Modelle am Boden befinden. Ist eine sichere Landung nicht mehr möglich, darf die Start oder Landebahn des Segelfliegers nicht überflogen werden.

5.2 Ist mit Start oder Landungen von Segelflieger zu rechnen, muss ein Flugbeobachter vorhanden sein. Er darf selber während dieser Zeit nicht fliegen. Die Person muss nicht der Modellfluggruppe angehören. Dies gilt auch für die Seilflieger hinter Halle 3. Wenn ein Flugleiter vorhanden ist übernimmt der diese Aufgabe.

 

A 6 Seilflieger:

6.1 Seilflieger starten bei ungünstiger Windrichtung neben dem Feld hinter Halle 3. Sie hängen ihre Frequenzmarke an der Frequenztafel beim Wäldchen auf. Seile und Gerätschaften dürfen nicht quer über die Landebahnen und vor dem Bereich der Halle 3 bis zum Walzenstandort ausgelegt werden. Die Umlenkrolle oder der Seilbefestigungspunkt ist durch eine rote Fahne zu kennzeichnen. Ein über die Landebahnen abgetriebenes Seil ist unverzüglich einzuholen. Seilflieger brauchen somit immer einen Helfer. Auch hier soll ein Sonnenschirm an geeigneter Stelle den Segelfliegern Modellflug signalisiere. Ein Flugleiter für Modellflug auf dem Segelflugplatz bestimmt das Geschehen am Wäldchen und hinter Halle 3.

6.2 Ein Fliegen an Halle 3 sollte nur erfolgen, wenn ein Seilfliegen am Wäldchen nicht möglich ist. Seile und äußerster Auszungspunkt dürfen nicht durch die Landebahn der anderen Modellflieger verlaufen. Gleiches gilt für den Landekreis an der Udetstraße und deren Einflugschneise.

 

A7 Gastflug:

7.2 Gastflug ist auf beiden Plätzen möglich. Ein Versicherungsschein muß vorgezeigt werden. Eine schriftliche Selbsterklärung ist ungültig. Bei Gastflug muss mindestens ein Mitglied der Modellfluggruppe anwesend zu sein. Der Gastflieger ist über die Flugordnung zu unterrichten und hat diese einzuhalten. Die Erlaubnis zum Gastflug erteilt der Modellfluggruppenleiter oder der eingeteilte Modellflugleiter.

 

A8 Modellflug von Segelfliegern:

8.1 Segelflieger des LSVDelmenhorst, die nicht beitragspflichtig in der Modellfluggruppe gemeldet sind, können Modellflug auf beiden Plätzen ausüben, wenn sie eine Modellflugversicherung vorzeigen können. Eine schriftliche Selbsterklärung ist ungültig. Für sie gelten uneingeschränkt alle Auflagen, die auch von den Mitglieder der Modellfluggruppe und Gästen einzuhalten sind.

 

A9 Modellflugleiter:

9.1 Bei einem Modellflugbetrieb von mehr als 3 Modellfliegern ist ein Flugleiter zu bestimmen. Er muss volljährig sein und sollte über entsprechende Modellflugerfahrung verfügen. Ist eine entsprechende Person nicht vorhanden, kann kein Modellflugbetrieb aufgenommen werden. Der Flugleiter ist für die Sicherheit auf dem Modellfluggelände verantwortlich. Er darf selber nicht fliegen oder andere Aufgaben übernehmen. Seine Anweisungen sind für alle bindend. Er sollte dieses Amt nicht länger als 1 bis 2 Stunden ausüben. Dann sollte ein anderer Modellflieger dieses Amt übernehmen. Bei Widersprüchen oder nicht Befolgung von Anweisungen, hat der Modellflugleiter dem Modellflieger ein sofortiges Flugverbot für den Tag zu erteilen. Der Vorfall ist dem Modellfluggruppenleiter zu melden.

 

Delmenhorst, Januar 2008: Modellfluggruppensprecher

Klaus Schumann