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- Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2011 05:19
- Geschrieben von Thomas Schneider
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Hallo!
Auch Du als registriertes Mitglied bist herzlich eingeladen, Dich an der Gestaltung dieser Seite zu beteiligen. Ich bin dankbar für jeden Artikel, der diese Seite belebt. Auch Termine können von Dir eingetragen werden.
Bei Fragen sende einfach kurz eine Mail an mich: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .
Viele Grüße
Thomas
Links
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- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 07:16
- Geschrieben von Thomas Schneider
- Zugriffe: 795
Hier einige Links die für den Modellflieger von Interesse sind. Sollten Sie auch noch Empfehlungen haben, teilen Sie es uns mit.
Achtung! Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Verantwortung für den Inhalt der Links noch für die Gewähr des Bestehens dieser trage.
Modellflug im DAEC
Wer wissen möchte was der DAeC für den Modellflug tut, wird fündig unter nachfolgender Adresse: www.modellflug-im-daec.de
Wasserflug gefällig?
Wer sich für Wasserflug interessiert und Informationen über brauchbare Modelle sucht, findet alle Informationen unter : www.rc-wasserflug.de
Parkflyer
Informationen über Parkflyer und nochmals Wasserflieger findet man unter : parkflyer.de
Slowflyer
Eine weitere interessante Seite hat Tom Slowfly erstellt. Hier geht es um leichte Hallenflieger und um das Thema Brushless-Motoren.
Modellflug allgemein
Diese Seite ist eigentlich eine Pflichtseite für den Modellflug. Hier findet man erschöpfende Antworten zum Modellflug, wobei auch Teile des Luftrechts behandelt werden. Man findet die Seite unter: www.rc-network.de
Elektromodellflug allgemein
Hier erfahren Sie alles über Akkus, verschiedene Li Akkus gleich welcher Familie sie angehören, Regler, Daten, Messprotokolle und vieles mehr. Man findet die Seite unter: www.elektromodellflug.de
Airbrush für das Modell gesucht?
Hier können Sie Ihr Modell kunstvoll lackieren lassen: www.airbrush-berne.npage.de
LSVDelmenhorst
Die Heimatadresse der Modellfluggruppe ist der Luftsportverein Delmenhorst. Verschiedene Information über Luftsport im Brereich Delmenhorst, Ansprechpartner, Termine und ein Gästebuch erhalten Sie unter unten: www.lsvdelmenhorst.de
Es gibt noch viele weiter Seiten über den Modellflug. Aber leider werden manche nicht laufend gepflegt und sind somit auch nicht so aktuell. Sollte Sie noch interessante Seiten finden, nennen Sie uns diese, wir werden sie evtl. mit auf diese Seite aufnehmen.
Vorschriften
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- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 07:12
- Geschrieben von Thomas Schneider
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Das sollte man beachten
Grundsätzlich darf Modellflug nur aufgenommen werden, wenn vom Grundstückseigentümer eine Aufstiegserlaubnis vorliegt. Die kann für Modelle bis 5 Kg und ohne Verbrenner von jedem Eigentümer erteilt werden. Verbrennermodelle und Modelle über 5 kG dürfen nur von zugelassenen Plätzen starten.
Ab August 2005 benötigt jeder Modellflieger eine Haftpflichtversicherung von mindestens 920000,00 Euro. Den Versicherungsnachweis muß er beim Modellflug bei sich tragen.
Jeglicher Modellflug, auch Drachenflug, ist im Abstand von 1,5 Km zu der Begrenzung von Flugplätzen verboten. Siehe LuftVG §16 Abs5. Nichtbeachtung kann als Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden.
Diese Vorschrift wird im Bereich der Großen Höhe in Delmenhorst vielfach von verschiedenen Personen missachtet. Missachtung zieht in Zukunft unweigerlich eine Strafverfolgung nach sich.
Änderung Luftverkehrszulassungsordnung
Segler und Elektroflugmodelle bis 5 Kg waren bisher laut LuftVZO von einer Versicherungspflicht ausgenommen. Das hat sich ab 27.07.2005 geändert. Ab dem genannten Datum sind alle Modellflugzeuge, gleich welcher Bau-, Antriebs-, Steuerart oder Gewichtsklasse versicherungspflichtig. Dies gilt auch für kleine von Baumärkten vertriebenen Fertigmodellen und Slowflyer. Die Haftungsgrenzen sind neu geregelt und liegen z.Z bei 920.000,00 Euro. Jeder Modellflieger sollte die neue Gesetzeslage kennen und beachten.
Mitglieder im Deutschen Aero Club oder Deutschen Modellflieger Verband sind automatisch ausreichend versichert. Andere Modellflieger die keinem Verein mit einer solchen Versicherung angehören, müssen vor Aufnahme des Modellflugs eine Versicherung abschliessen, da ein fehlender Versicherungsschutz nach § 58 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG bestraft wird.
Ein weiterer Artikel mit der Überschrift -Strafbar- befindet sich in der Zeitschrift Test Nr.1 Januar 2006. Als Auszug ist da nachzulesen:
Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht mehr zuständig. Wer also ein solches Spielzeug ohne entsprechende Versicherung betreibt, macht sich strafbar. Den Versicherungsnachweis hat man mit sich zu führen. Ende des Auszuges.
Allgemeine gesetzliche Vorschriften
Das Luftverkersgesetz § 1 Abs.2 sagt aus was Luftfahrzeuge sind. Dazu zählen:
- Flugzeuge
- Drehflügler
- Luftschiffe
- Segelflugzeuge
- Motorsegler
- Frei- und Fesselballone
- Drachen
- Rettungsfallschirme
- Flugmodelle
- Luftsportgeräte
- sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte sofern sie die Höhe von mehr als dreissig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Rechtliches
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- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 07:14
- Geschrieben von Thomas Schneider
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Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert
Weitere Termine
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- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 07:10
- Geschrieben von Thomas Schneider
- Zugriffe: 731
Temine/Veranstaltungen
Eine Interessante Liste für Termine im Weser Ems Raum findet man
auf der Homepage von : http://home.vrweb.de/juergenfehlau/termine.htm
Eine deutschlandweite Terminliste findet man hier: www.dmfv.de/kalender














